NPPA zur Regulierung der MRP von Nichtprodukten

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Nov 21, 2023

NPPA zur Regulierung der MRP von Nichtprodukten

Neu-Delhi: In einer wichtigen Entwicklung in Bezug auf medizinische Geräte hat das National

Neu-Delhi: Im Rahmen einer wichtigen Entwicklung in Bezug auf Medizinprodukte hat die National Pharmaceutical Pricing Authority (NPPA) beschlossen, den maximalen Einzelhandelspreis (MRP) von Medizinprodukten zu überwachen und zu regulieren, die gemäß dem Drugs and Cosmetics Act von 1940 und Drugs and Cosmetics als Arzneimittel gemeldet sind Regeln, 1945. Dafür hat die Behörde den Herstellern und Importeuren von 24 Kategorien drei Wochen Zeit gegeben ...

Neu-Delhi: Im Rahmen einer wichtigen Entwicklung in Bezug auf Medizinprodukte hat die National Pharmaceutical Pricing Authority (NPPA) beschlossen, den maximalen Einzelhandelspreis (MRP) von Medizinprodukten zu überwachen und zu regulieren, die gemäß dem Drugs and Cosmetics Act von 1940 und Drugs and Cosmetics als Arzneimittel gemeldet sind Regeln, 1945. Zu diesem Zweck hat die Behörde den Herstellern und Importeuren von 24 Kategorien von Medizinprodukten drei Wochen Zeit gegeben, um Preisdetails für alle diese Produkte bereitzustellen.

NPPA hat ein Memorandum herausgegeben, das alle Hersteller und Importeure medizinischer Geräte anweist, die nicht in die Liste aufgenommen wurden, die Preisliste und die Zusatzpreisliste in einem bestimmten Format den Händlern, den staatlichen Arzneimittelkontrolleuren und der Regierung verbindlich vorzulegen.

Die Hersteller oder Importeure aller 24 nicht erfassten Medizinprodukte sind verpflichtet, innerhalb von 21 Tagen preisbezogene Informationen in den angegebenen vorgeschriebenen Formaten einzureichen. vor dem 9. März 2021. In einer Richtlinie vom 16. Februar sagte NPPA:

„In Ausübung der Befugnisse gemäß Para 29 des DPCO weist 2013 hiermit alle Hersteller/Importeure aller 24 (20+4) nicht erfassten Medizinprodukte (Anhang I und II) an, preisbezogene Informationen in den vorgeschriebenen Formaten einzureichen (Anhang III und IV), ordnungsgemäß zertifiziert durch einen praktizierenden Wirtschaftsprüfer/Kostenbuchhalter, innerhalb von 21 Tagen nach Ausstellung dieses OM“

Derzeit gibt es gemäß dem Arzneimittel- und Kosmetikgesetz von 1940 28 Kategorien von Medizinprodukten, die als „Arzneimittel“ reguliert sind, von denen 4 Geräte als erfasste Medizinprodukte kategorisiert sind. Zu diesen vier geplanten Medizinprodukten gehören Koronarstents, medikamentenfreisetzende Stents, Kondome und Intrauterinpessare. Während die Preise für vier Kategorien von Medizinprodukten bereits von der NPPA festgelegt sind, werden die Preise für den Rest von den Herstellern selbst festgelegt. Die Behörde versucht nun, die Preisentwicklung aller 24 Kategorien von Medizinprodukten zu überwachen. Die Liste der 24 nicht erfassten Medizinprodukte lautet:

Liste der Medizinprodukte, die gemäß dem Drug & Cosmetics Act von 1940 als „Arzneimittel“ gemeldet/reguliert sind

UND

NEIN.

Namen von Medizinprodukten

Kategorie als „Drogen“ gemeldet/reguliert

MRP vom 1. Januar, 20., 18., 20., 19. Januar 2020 und 2021 zusammen mit relevanten Anlagen im vorgeschriebenen Format, ordnungsgemäß unterzeichnet und überprüft von der praktizierenden CA/CMA.

1

Einweg-Injektionsspritzen

2

Einweg-Injektionsnadeln

3

Einweg-Perfusionssets

4

In-vitro-Diagnosegeräte für HIV,

HBsAg und HCV

5

Katheter

6

Intraokulare Linsen

7

IV-Kanülen

8

Knochenzemente

9

Herzklappen

10

Kopfhautvenen-Set

11

Orthopädische Implantate

12

Interner prothetischer Ersatz

13

Ablationsgeräte

14

Organkonservierungslösung

15

Blutgruppenseren

16

Ligaturen, Nähte und Hefter

Ich 7

Tubenringe

Ich 8

Chirurgische Verbände

Ich 9

Nabelbänder

20

Blut-/Blutbestandteilbeutel

UND

NEIN.

Namen von Medizinprodukten

Kategorie als „Drogen“ gemeldet/reguliert

MRP vom 1. Januar 202I zusammen mit relevanten Anlagen im vorgeschriebenen Format, ordnungsgemäß unterzeichnet und von der praktizierenden CA/CMA überprüft.

1

Vernebler

2

Blutdruckmessgerät

3

Digitales Thermometer

4

Glukometer

Die maximalen Einzelhandelspreise (MRP) für nicht gelistete Medizinprodukte, die gemäß dem Drugs and Cosmetics Act von 1940 als „Arzneimittel“ gemeldet sind, unterliegen den Bestimmungen von Para 20 der Drugs (Price Control) Order von 2013. Durch Umsetzung der Para 20-Bestimmung Gemäß dem DPCO 2013 vom 12. Mai 2017 wurden alle preisbezogenen Daten für alle 19 Kategorien nicht erfasster Medizinprodukte für die Jahre 2014 bis 2017 gesammelt.

Darüber hinaus hat das Ministerium für Gesundheit und Familienfürsorge mit Wirkung vom 01.01.2021 vier weitere medizinische Geräte, darunter einen Vernebler, ein Blutdruckmessgerät, ein digitales Thermometer und ein Blutzuckermessgerät, in die Kategorie der nicht erfassten medizinischen Geräte aufgenommen, die als „Arzneimittel“ gelten.

Ruchika kam 2019 als Redakteurin für den Wirtschaftsbereich zu Medical Dialogue. Sie berichtet über alle Aktualisierungen in den Bereichen Pharmazeutik, Politik, Versicherungen, Business Healthcare, Medical News, Health News, Pharma News, Healthcare und Investment. Sie schloss ihr B.Com-Studium an der Delhi University ab und schloss anschließend ihr M.Com-Studium ab. Sie kann unter [email protected] kontaktiert werden. Kontakt-Nr. 011-43720751